Allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietbedingungen)
1. Mietgebühr
Die Mietgebühr ist im Voraus fällig, wenn nichts anderes vereinbart wird. Der Vermieter hat das Recht, eine Kaution zu verlangen. Vor der vollständigen Begleichung des Mietpreises und gegebenenfalls der Kaution ist der Vermieter berechtigt, die Auslieferung der Mietsache zu verweigern. Ohne abweichende Vereinbarung gehen Hin- und Rücktransport, Installation, Demontage, sowie allfällige weitere Kosten zu Lasten des Mieters.
2. Rücktritt / Annullierung
Annulliert ein Kunde eine bereits bestätigte Vermietung, betragen die Annullierungskosten
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%
- bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%
- bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%
- weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100% des vereinbarten Mietbetrages.
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch ursprüngliche Materialreservationen entstanden sind.
3. Zeitpunkt der Rückgabe
Werden die gemieteten Geräte nicht rechtzeitig zurückgebracht, wird pro Tag ein Zuschlag von 50% der Tagesmiete verrechnet. Der Mieter haftet zusätzlich für die Schäden, die durch die Verspätung entstehen (z.B. Schadenersatz-forderungen der Nachmieter und Umtriebsentschädigung des Vermieters).
4. Eigentum an der Mietsache
Die gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters und dürfen vom Mieter weder veräussert, verpfändet, abgeändert, noch ohne Einwilligung des Vermieters repariert werden. Eine Weitervermietung oder Verleihung ist ausgeschlossen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
5. Haftung des Mieters
Der Vermieter haftet in keiner Weise bei Defekten an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer. Allfällige Reparaturen dürfen nur vom Vermieter oder mit schriftlicher Genehmigung von einer von ihm bestimmten Person oder Firma durchgeführt werden. Sind für Reparaturen Ersatzteile nötig, so müssen diese beim Vermieter oder an dem von ihm bestimmten Ort gekauft werden.
Jegliche Haftung des Vermieters wird wegbedungen. Insbesondere kann der Mieter den Vermieter nicht belangen für Betriebsstörungen und Defekte an den Mietsachen während der Mietdauer und daraus resultierende Folgeschäden.
Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust und für Schäden an den Mietsachen, welche durch den Mieter, seine Mitarbeiter oder durch Drittpersonen verursacht werden, sowie allen daraus resultierenden Folgeschäden. Die Haftung aus dem Vertrag beginnt mit der Übergabe der Mietsachen ab Lager des Vermieters.
Wird der Transport vom Vermieter durchgeführt, geht die Gefahr für die Mietsachen mit dem Verlad auf den Mieter über und endet mit der Rückgabe im Lager des Vermieters.
6. Versicherung
Der Mieter hat für die Vertragsdauer die gemieteten Gegenstände auf seine Kosten zu versichern, insbesondere gegen Feuer-, Wasser-, Elementar-, Transportschäden, sowie gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung (All Risk).
7. Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat die Mietsachen sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, namentlich während dem Transport, der Installation, Demontage, Zwischenlagerung und während des Betriebs. Der Vermieter erklärt dem Mieter die sach-gemässe Handhabung.
8. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter verpflichtet sich, alle Geräte mit einem Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand St. Gallen.